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Rechtsanwaltskanzlei Csiby & Partners

Mandantenempfang nach Terminabsprache:
Lurdy Ház IV. Stock
Telefon: (0036) 30-9342-669
E-mail: info@recht-in-ungarn.de

Gesellschafts- und Firmenrecht

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Die Durchführung von Wirtschaftstätigkeit ist in der Regel in Form irgendeiner Wirtschaftsgesellschaft möglich, Unternehmen mit Sitz im Ausland können sich außer für die Gründung eines selbstständigen Unternehmens für die Schaffung einer ungarischen Niederlassung oder einer Handelsvertretung entscheiden. Das dem Sitz der Gesellschaft entsprechend zuständige Registergericht registriert die Gesellschaften, die Niederlassungen und die Handelsvertretungen, das auch die gesetzliche Aufsichtsbefugnis über die Betreibung der Gesellschaft ausübt.

Wirtschaftsgesellschaften sind verpflichtet, sich vor dem Registergericht von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Wir können auf dem gesamten Territorium von Ungarn die Gesellschaften im Firmenverfahren im Hinblick darauf vertreten, dass das Firmenverfahren in vollem Umfang elektronisch abgewickelt wird und dass sich dadurch die geographische Entfernung weder in erhöhtem Zeitbedarf noch in Mehrkosten bemerkbar macht.

Die Gesellschaftsverträge und deren Modifizierungen sind in Ungarn an die anwaltliche Gegenzeichnung gebunden, die Mitwirkung eines Notars ist nicht nötig.

Unser Büro bietet fachgerechte Unterstützung bei der Auswahl der entsprechenden Unternehmensform und fertigt der Wahl entsprechend die zu der Gründung der Gesellschaft bzw. der Niederlassung oder der Handelsvertretung nötigen Unterlagen an.

Nach der Gründung von Gesellschaften wird in zahlreichen Fällen die Modifizierung des Gesellschaftsvertrages nötig, was ebenfalls durch die Mitwirkung eines Rechtsanwalts erfolgen kann.
Unser Büro steht sowohl bei der raschen Bearbeitung von einfacheren Modifizierungen (Änderung einzelner Daten) als auch bei der firmenrechtlichen Abwicklung von wesentlichen Änderungen (Umwandlungen, Übertragung von Beteiligungen, Kapitalherabsetzung) zur Verfügung.

Wir sehen es als unsere vorrangige Aufgabe an, unseren Auftraggebern bei dem Treffen von strategischen Entscheidungen in Verbindung mit der Gründung und der Modifizierung von Gesellschaften mit Rechtsberatung zur Seite zu stehen bzw. sie auf die außerhalb des Gesellschaftsrechts liegenden Gesichtspunkte aufmerksam zu machen. Besondere Aufmerksamkeit verwenden wir darauf, die beste Lösung im Bedarfsfall unter Einbeziehung eines Steuerberaters auszuarbeiten.

Wir sind uns dessen bewusst, dass nach dem Treffen strategischer Entscheidungen die Anfertigung der der Entscheidung entsprechenden Gesellschaftsdokumente und die Abwicklung des Firmenverfahrens vom Gesichtspunkt unserer Auftraggeber als administrative Hintergrundtätigkeit anzusehen ist; unsere Auftraggeber möchten sich nicht damit, sondern mit der realen Wirtschaftstätigkeit befassen. Unser Ziel ist es deshalb, nach der Beratung und der Entscheidung die Zeit unserer Auftraggeber in einem möglichst geringen Ausmaß in Anspruch zu nehmen und proaktiv im Hintergrund tätig zu sein, um alles für eine effiziente Abwicklung des Firmenverfahrens vorzubereiten.

Die Dokumente fertigen wir entsprechend dem Bedarf unseres Auftraggebers außer in Ungarisch auch in deutscher oder englischer Sprache an; auf Verlangen unseres Auftraggebers fertigen wir mithilfe von Fachübersetzern Dokumente auch in anderen Sprachen an.

Die angefertigten Dokumente senden ihr unseren Kunden per E-Mail zu, um eventuelle Fragen per E-Mail oder telefonisch zu klären, im Anschluss daran legen wir die endgültige Dokumentation fest, so dass die persönliche Anwesenheit erfordernden Unterzeichnungen innerhalb kurzer Zeit erfolgen können.

Im Fall ausländischer Kunden besteht auch die Möglichkeit, dass sie nicht wegen der Unterzeichnung von Dokumenten nach Ungarn reisen müssen; in dem Fall senden wir eine detaillierte Information über die nötigen Schritte zu.

Sollten Sie weitere Fragen zu Gesellschaftsformen oder zu dem Verfahren haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Fragen und Wünschen.