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Rechtsanwaltskanzlei Csiby & Partners

Mandantenempfang nach Terminabsprache:
Lurdy Ház IV. Stock
Telefon: (0036) 30-9342-669
E-mail: info@recht-in-ungarn.de

Gesellschafts- und Firmenrecht

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Die Durchführung von Wirtschaftstätigkeit ist in der Regel in Form irgendeiner Wirtschaftsgesellschaft möglich, Unternehmen mit Sitz im Ausland können sich außer für die Gründung eines selbstständigen Unternehmens für die Schaffung einer ungarischen Niederlassung oder einer Handelsvertretung entscheiden...
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Arbeitsrecht

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Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsbereich, der fast jedes Unternehmen betrifft. Das ungarische Arbeitsrecht ist auf die Arbeitsverhältnisse anzuwenden, bei denen ein in Ungarn ansässiges Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt. Deswegen betreffen arbeitsrechtliche Fragen sowohl die inländische Unternehmen als auch ausländische Direktinvestoren...

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Zivilrecht, Handelsverträge

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Zu den wichtigsten Tätigkeiten unserer Kanzlei gehört die Ausarbeitung zivilrechtlicher Verträge für unsere Mandanten. Aufgrund der Vereinbarungen zwischen den Parteien sehen wir die Anfertigung solcher Verträge als unsere wichtigste Aufgabe an, die die vertraglichen Rechte und Pflichten sowie die Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen klar und eindeutig und zugleich unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien anteilig regeln und so späteren Rechtsstreitigkeiten vorbeugen...

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Immobiliensachen

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Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat große Erfahrung in der Abwicklung von Immobiliengeschäften sowohl zwischen ungarischen Privatpersonen als auch bei Vertragsabschlüssen unter Beteiligung von Ausländern bzw. im Rechtsbereich des Managements von Handelsimmobilien...

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Forderungsbeitreibung

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Einer der Erfolgsbereiche unseres Kanzlei ist das Forderungsmanagement bzw. die Geltendmachung von Außenständen für unsere Kunden. Angesichts der wirtschaftlichen Notwendigkeiten und der Entwicklung der durch das Recht gegebenen Möglichkeiten machen Wirtschaftsakteure in wachsender Zahl auch geringere Summen von Außenständen geltend...

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Vollstreckung ausländischer Urteile

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Die gerichtliche Vertretung bzw. die Vertretung von Mandanten vor Behörden kann aufgrund einer Vollmacht ausschließlich von in Ungarn zugelassenen Rechtsanwälten ausgeübt werden, ausländische Rechtsbeistände dürfen in Ungarn nicht direkt auftreten. Wenn Sie über ein ausländisches Urteil verfügen, das in Ungarn vollstreckt werden soll, so können wir Sie in dieser Angelegenheit gern vertreten...

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